WerimmermiteinerKameraunterwegsist,umhistorische Gebäude,Kirchen,Museen,öffentlichePlätze,Burgenund Schlösseroderähnlicheszufotografieren,wirdüberkurz oderlangmiteinemProblemkonfrontiert.Nichtalles,was wirimFokushaben,dürfenwirauchfotografieren,bzw. veröffentlichen. Es gibt Regeln, die wir beachten müssen.SeitMai2018gilteuropaweitdieDatenschutz-Grund-verordnung,kurzDSGVOgenannt.DieneueGesetz-gebungwarfvieleFragenaufundsorgteanfangsfür lautstarkesGeschreiundUnsicherheit.Angesichtsherauf-ziehendenUnheilsinFormvonAbmahnungundKlage erlittennichtwenigeProfi-Fotografeneinenheilsamen Schock.DieDSGVObotAnlass,sichendlichmitder gebotenenErnsthaftigkeitGedankenüberdierechtlichen Regelungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen.WashatsichimVergleichzurbisherigenRechtsprechung geändert?NeusinddiePflichtenzurInformationüberdie VerarbeitungundSpeicherungvonpersonenbezogenen Daten.BeidenentscheidendenFragenzurPanorama-Freiheit,zumBildnisrechtundzumHausrechthatsich nichtsgeändert.DieshatdasBundesinnenministeriumin seinenFAQszurDSGVOeindeutigbestätigt.Gehenwir ins Detail: DasBildnisrechtisteinesderelementarstenGesetztedes allgemeinenPersönlichkeitsrechts.Wirdesmissachtet, könnenextremteureForderungen(Schadensersatz) drohen. DiePanoramafreiheitgemäß§59UrhG.erleichtertdie AbbildungvonWerkenanöffentlichenPlätzen.GäbeesdieseVorschriftnicht,müsstebeijeder AbbildungvonStädten,Profan-undSakralbauten,Marktplätzenusw.usf.dieEinwilligungjedes einzelnen Rechteinhabers eingeholt werden. Was in der Praxis natürlich nicht umsetzbar ist. DasHausrechtumfasstdieBefugnisgrundsätzlichfreidarüberzuentscheiden,wemderZutrittzu einerÖrtlichkeitgestattetundwemerverwehrtwird.DasschließtdasRechtmitein,denZutrittzum Zwecke des Fotografierens zu verbieten.WirgebendenRat,sichggf.übereinenAnwaltfachkundigzumachen.BedenkenSiebitte: UnwissenheitschütztvorStrafenicht.Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gewerblich oder privat auf Fotopirsch gehen.1) Die Panoramafreiheit § 59 UrhG - Werke an öffentlichen PlätzenDiePanoramafreiheit,auchStraßenbildfreiheitoderPanoramarechtgenannt,gestattetAufnahmen von öffentlichem Grund. Hier der juristische Wortlaut:WasverstehtderGesetzgeberuntereinemWerk?BeiWerkenimSinnedieserVorschrifthandeltes sichumGebäudeundInstallationenderKunst.EindeutiggeregeltistalsodasRecht,z.B.einHaus odereineSkulpturvonöffentlichemGrundaus(Bürgersteig,öffentlicheStraße,etc.)zu fotografieren.WasverstehtderGesetzgeberuntereinembleibendemWerk?AbwanneinWerkbleibendist,ist nichtabschließendgeklärt.DieprominentesteEntscheidungzudiesemAspektistdiedesBundes-gerichtshofsbzgl.derReichstagverhüllungdurchdieKünstlerChristoundJean-Claude.Eine zweiwöchigeVerhüllungerschiendemRichternichtausreichend,umdasMerkmalbleibendzuer-füllen.DemUrteilsspruchnachwurdeeinerAgenturuntersagt,Postkartenbildervomverhüllten Reichstagzuvermarkten.Reintheoretischkönntejederverklagtwerden,derdasKunstwerk fotografierte.PrimärstörtesichChristoandemUmstand,dasdawereinenProfitausseiner Arbeit erzielte.WasverstehtderGesetzgeberunteröffentlich?ÖffentlichistderAufnahmeortdann,wennerfür jedermannfreizugänglichistundimGemeingebrauchsteht.DiesgiltauchfürprivatesGelände,wie PrivatwegeundParksundPlätze,wennsiewederdurchZäunenochdurchKontrollengeschützt sind. ImFallevonGebäudenistgrundsätzlichnurdieAußenansichtvon§59UrhGgedeckt.BeiInnen-aufnahmenoderAufnahmenvonGegenständenwieSkulpturenimGebäudeinnerenbedarfesder ZustimmungdesUrhebersoderdesRechteinhaberssowiedesInhabersdesHausrechts.Bei solchen Aufnahmen kann man sich also nicht auf die Panoramafreiheit berufen. EineweitereEinschränkungliegtinderArtundWeise,wiedasFotoaufgenommenwird. GrundsätzlichisteineAufnahmenurdannzulässig,wennsieohneHilfsmittelwiez.B.extreme TeleobjektiveoderhoheStativeentsteht.SolehntederBundesgerichtshofdenSchutzeinesFotos, dasauseinergegenüberliegendenWohnungunderhöhterPerspektiveaufgenommenwurde,ab. AndiesemPunkterklärtsichdieauchFrage,weshalbGoogleimRahmenihresStreetView-AngebotsaufWunschHäuserundGebäudeverpixelnließ.Hierwurdenspeziellausgerüstete Fahrzeuge verwendet, die im Rahmen der Gesetzgebung als Hilfsmittel gelten.ObwohldiePanoramafreiheitvieleFragenoffenlässt,stehtfolgenderGrundsatzfest:DasGesetz schütztnursoweitdasRechtaufeinBild,soweitdiegrundrechtlichgeschütztePrivatsphäreder Menschennichtverletztwird.VieleBerufsfotografenneigenausEigeninteressedazu,die Panoramafreiheit mit Pressefreiheit gleichzusetzen.2) Das HausrechtWiebereitserwähnt,schließtdasHausrechtdieBefugniseinfreidarüberzuentscheiden,wemderZutrittzueinerÖrtlichkeitgestattet undwemerverwehrtwird.SolltenSieaufeinemPrivatbesitzaufgefordertwerden,dasFotografierenseinzulassen,habensiekeinerlei Grundlagemehrundsolltender Aufforderungnachkommen.DerHausherristbefugt,dasHausverbotnotfallsmitGewaltimRahmender Notwehr durchzusetzen. Wird gegen das Hausverbot verstoßen, liegt der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs vor. DazueinepersönlicheAnmerkung:ImSommer2011erstellteichaufdemGeländederBayerischenSchlösserverwaltungWürzburg Kugelpanoramen.ObwohlichnunwahrlichüberkeineProfiausrüstungverfüge,kameinevölligaufgebrachteAngestellteaufmichzu. Ichhätte(Zitat)aufderStellezuverschwinden.BerufsfotografenseiderZutrittverboten(ZitatEnde).VerdutztversuchteichderDame meinTunzuerklären,dastürmteeinbeleibterHerrausdemGebäudederResidenzhinzu.ObwohlichmeinVR-Systembereits demontierte,fassteermirunterdenrechtenUnterarmundführtemichunsanftausdemBereichderResidenzinRichtungParkplatz.Bis heuteistmirunbegreiflich,wiemanderartüberzogenaufeinenHobbyfotografmitStativreagierenkann.DaichauseinigenForen erfuhr,dieserVorfallwarkeinEinzelfall,magichmirinAnbetrachtderTatsache,dastausendevonTouristendieWürzburgerResidenz besuchen, nicht vorstellen, welches Bild von Deutschland hier gezeichnet wird?!Der oben beschriebene Vorfall zeigt, wie schnell die Panoramafreiheit ausgehebelt werden kann. DieResidenzisteinbleibendesWerk,sieistöffentlichzugänglich,derStandortistnichtabgesperrt,esexistierenkeineVerbotsschilder. DerHausherrmachtedennochvonseinemHausrechtGebrauch.DasserdabeiderFehleinschätzungunterlag,ichwürdeeiner gewerbsmäßigen Tätigkeit nachgehen, hat keine Bedeutung. Von großer Bedeutung ist allerdings das nun folgende Gesetz.....2) Das BildnisrechtDasdeutscheBildnisrechtistalsbesondereAusprägungdesallgemeinenPersönlichkeitsrechtsimKunsturhebergesetz(KunstUrhG) festgesetzt.Esbesagt,dassjederMenschgrundsätzlichselbstdarüberbestimmendarf,obundinwelchemZusammenhangBildervon ihmveröffentlichtwerden.MöchtemandasBildoderPorträtseinerPersonveröffentlichen,bedarfesderenZustimmung.Nichtnurzu Lebzeiten der Person, sondern bis zum Ablauf von 10 Jahren über das Ableben hinaus! ZudiesemGrundsatzgibteseinigeAusnahmen.DasGesetzhältinKunstUrhG§22fest,dasseineEinwilligungderabgelichteten Personvermutetwird,wenndiesefürdasAbbildeneineEntlohnungerhält.Diesbedeutet,dassdasModelbeiBezahlungeiner Verwendung explizit widersprechen muss, ansonsten greift die Vermutung, es wurde zugestimmt.Weitere AusnahmenzumgenanntenGrundsatzsindin§23 Abs.1KunstUrhGaufgeführt.SokönnenBildnisseauchohneEinwilligung veröffentlicht werden, wenn... 1) ... es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handelt.PolitikerundStaatsoberhäupter,AngehörigeregierenderKönigs-undFürstenhäuser,Wirtschaftsrepräsentantenund Wissenschaftler, Künstler, Schauspieler, Sänger, Entertainer und Sportler fallen als Beispiel unter diese Ausnahme.2) ... die abgebildeten Personen nur als Beiwerke einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheinen.ObdieseAusnahmegreiftodernicht,wirdbestimmtdurchdieFrage,inwieweitdiePerson(en)BestandteildesMotivsist(sind). Geriet(en) sie ...aus Versehen, ...durch Zufall..., oder ...weil sie gerade dort war(en)... mit ins Bild?3) ... das Bildnis Versammlungen, Aufzüge oder ähnliche Vorgänge darstellt, an denen der Abgebildete teilgenommen hat.Wichtig:PrivateEreignissesindvondieserAusnahmenichtbetroffen.EineVeröffentlichungihrerParty-GästeohneEinwilligung ist somit ein Rechtsverstoß!4) ... das Bildnis nicht auf Bestellung angefertigt wurde und die Verbreitung einem höheren Interesse der Kunst dient.Diese Ausnahme hat keine große praktische Bedeutung für Berufsfotografen, wohl aber für Hobbyfotografen.SovielzudenAusnahmeregelungenimBildnisrecht.Wichtigistzuwissen,dassgrundsätzlichderjenige,derdasBildnisohne Einwilligungverwendet,inderBeweispflichtsteht!DarüberhinausgreifendieviergenanntenAusnahmennicht,wenndurchdie VerbreitungeinberechtigtesInteressedesAbgebildeten(beiVerstorbenen,dasseinerAngehörigen)verletztwird,so§23Abs.2 KunstUrhG. Bei einem Rechtsstreit bedarf es immer einer umfassenden Abwägung der Umstände. FazitHaltenwirfest:DasrechtlicheDürfendesFotografeninDeutschlandhängtganzwesentlichabvomRechtderabgelichtetenPersonen. DiedeutscheRechtsprechungmaghartsein;dochdahilftkeinMeckernundNörgeln.WirinderPanoramafotografiesindinsoweit betroffen,dassderArbeitsvorgangbeimErstelleneinesPanoramasinklarlogischenSchrittenerfolgenmussundwirnurschwer Einflussdaraufhaben,wann,wieundwoeinePersonineinesderEinzelaufnahmenhineintritt.UmStreitigkeitenzuvermeidenkann mandiebetreffendePersonansprechen,überdieVerwendungsabsichtenaufklärenunddieEinwilligungnachträglicheinholen.Ja,auch dasstelltsichalsschwierigdar,weilsichdiePersonnachBeendigungderAufnahmemeistwiederentfernthat.Ggf.mussdas Panorama komplett neu erstellt werden. Ungeachtet von den o.g Regeln: lassen Sie sich den Spaß am Fotografieren nicht verderben.....
DSGVO: Recht und Gesetz für Fotografen
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Wirdesmissachtet,könnenextremteure Forderungen (Schadensersatz) drohen. DiePanoramafreiheitgemäß§59UrhG. erleichtertdieAbbildungvonWerkenan öffentlichenPlätzen.GäbeesdieseVorschrift nicht,müsstebeijederAbbildungvonStädten, Profan-undSakralbauten,Marktplätzenusw. usf.dieEinwilligungjedeseinzelnen Rechteinhaberseingeholtwerden.Wasinder Praxis natürlich nicht umsetzbar ist. DasHausrechtumfasstdieBefugnis grundsätzlichfreidarüberzuentscheiden,wem derZutrittzueinerÖrtlichkeitgestattetundwem erverwehrtwird.DasschließtdasRechtmitein, denZutrittzumZweckedesFotografierenszu verbieten.WirgebendenRat,sichggf.übereinenAnwalt fachkundigzumachen.BedenkenSiebitte: UnwissenheitschütztvorStrafenicht.Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gewerblich oder privat auf Fotopirsch gehen.1) Die Panoramafreiheit § 59 UrhG - Werke an öffentlichen PlätzenDiePanoramafreiheit,auchStraßenbildfreiheitoderPanoramarechtgenannt, gestattet Aufnahmen von öffentlichem Grund. 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EineweitereEinschränkungliegtinderArtundWeise,wiedasFoto aufgenommenwird.GrundsätzlichisteineAufnahmenurdannzulässig, wennsieohneHilfsmittelwiez.B.extremeTeleobjektiveoderhoheStative entsteht.SolehntederBundesgerichtshofdenSchutzeinesFotos,dasaus einergegenüberliegendenWohnungunderhöhterPerspektive aufgenommenwurde,ab.AndiesemPunkterklärtsichdieauchFrage, weshalbGoogleimRahmenihresStreet-View-AngebotsaufWunschHäuser undGebäudeverpixelnließ.HierwurdenspeziellausgerüsteteFahrzeuge verwendet, die im Rahmen der Gesetzgebung als Hilfsmittel gelten.ObwohldiePanoramafreiheitvieleFragenoffenlässt,stehtfolgender Grundsatzfest:DasGesetzschütztnursoweitdasRechtaufeinBild,soweit diegrundrechtlichgeschütztePrivatsphärederMenschennichtverletztwird. 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ZudiesemGrundsatzgibteseinigeAusnahmen.DasGesetzhältin KunstUrhG§22fest,dasseineEinwilligungderabgelichtetenPerson vermutetwird,wenndiesefürdasAbbildeneineEntlohnungerhält.Dies bedeutet,dassdasModelbeiBezahlungeinerVerwendungexplizit widersprechen muss, ansonsten greift die Vermutung, es wurde zugestimmt.WeitereAusnahmenzumgenanntenGrundsatzsindin§23Abs.1 KunstUrhGaufgeführt.SokönnenBildnisseauchohneEinwilligung veröffentlicht werden, wenn... 1) ... es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handelt.PolitikerundStaatsoberhäupter,AngehörigeregierenderKönigs-und Fürstenhäuser,WirtschaftsrepräsentantenundWissenschaftler, Künstler,Schauspieler,Sänger,EntertainerundSportlerfallenals Beispiel unter diese Ausnahme.2) ... die abgebildeten Personen nur als Beiwerke einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheinen.ObdieseAusnahmegreiftodernicht,wirdbestimmtdurchdieFrage, inwieweitdiePerson(en)BestandteildesMotivsist(sind).Geriet(en)sie ...ausVersehen,...durchZufall...,oder...weilsiegeradedortwar(en)... mit ins Bild?3) ... das Bildnis Versammlungen, Aufzüge oder ähnliche Vorgänge darstellt, an denen der Abgebildete teilgenommen hat.Wichtig:PrivateEreignissesindvondieserAusnahmenichtbetroffen. 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FazitHaltenwirfest:DasrechtlicheDürfendesFotografeninDeutschlandhängt ganzwesentlichabvomRechtderabgelichtetenPersonen.Diedeutsche Rechtsprechungmaghartsein;dochdahilftkeinMeckernundNörgeln.Wir inderPanoramafotografiesindinsoweitbetroffen,dassderArbeitsvorgang beimErstelleneinesPanoramasinklarlogischenSchrittenerfolgenmuss undwirnurschwerEinflussdaraufhaben,wann,wieundwoeinePersonin einesderEinzelaufnahmenhineintritt.UmStreitigkeitenzuvermeidenkann mandiebetreffendePersonansprechen,überdieVerwendungsabsichten aufklärenunddieEinwilligungnachträglicheinholen.Ja,auchdasstelltsich alsschwierigdar,weilsichdiePersonnachBeendigungder Aufnahmemeist wiederentfernthat.Ggf.mussdasPanoramakomplettneuerstelltwerden. Ungeachtetvondeno.gRegeln:lassenSiesichdenSpaßamFotografieren nicht verderben.....
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