Vorwort Das äußere Erscheinungsbild ist die Visitenkarte eines jeden Gebäudes und kaum etwas anderes prägt das äußere Erscheinungsbild mehr als die Fassade. Eine gut gestaltete Fassade unterstreicht die Architektur, sie vermittelt Wohnqualität, sie beeinflusst den Marktwert, sie bietet sicheren Schutz vor Witterungseinflüssen und sollte auf lange Zeit hin in - takt und ansehnlich bleiben. Auf der Suche nach einem Haus wurde uns im Sommer 2002 eine Immobilie angeboten, deren Fassade in puncto Farbgestaltung ganz und gar misslungen war. Das Haus trug einen rosafarbenen Anstrich. Grund genug, jedes Kaufinteresse zu negieren, jedoch überzeugten uns die restlichen Vorzüge des Anwesens. Wir kauften das Haus. Unter dem festen Vorsatz na - türlich, das Bonbon-Rosé so bald als möglich zu übertünchen.
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Hinter der Fassade

Ein Rechtsstreit um abblätternde Fassadenfarbe ContiSil Chemische Werke Kluthe GmbH

Inhaltsverzeichnis Vorwort Vom Angebot bis zur Auftragsvergabe 6 Monate nach dem Anstrich blättert die Farbe ab Gewährleistung? Kluthe lehnt ab! Unser Gegengutachten Unser Anwalt beantragt das Selbstständige Beweisverfahren Ortstermin mit bestelltem Gutachter und allen Beteiligten Gutachten des Sachverständigen Hinhaltetaktik bis zur endgültigen Entschädigung
In diesem Artikel beschreiben wir unsere Erfahrungen mit einem Fassadenanstrich, der sich ein halbes Jahr nach dem Anstrich komplett wieder abzulö - sen begann. Wir zeigen, mit wel - chen aalglatten Tricks sich der Malermeister mit Unterstützung des Farbenherstellers aus der Verantwortung zu stehlen ver - suchte und wie wir vorgingen, um erfolgreich entschädigt zu werden. Ihr
Vom Angebot bis zur Auftragsvergabe Im Oktober 2006 war es dann endlich soweit. Das Haus sollte gestrichen werden. Wir ließen uns hinsichtlich einer für Laien schier undurchschaubaren Vielfalt an Fassadenfarben beraten, holten Angebote ein und schenkten letzten Endes einem Malermeister unser Vertrauen, der mit einem plausiblen Angebot aufwartete: Know how direkt vom Farbenfabrikant in Form eines Fachberaters der Firma Chemische Werke Kluthe GmbH. Drei Wochen nach Auftragserteilung erstrahlte unser Haus im neuen Glanz. Nichtsahnend, dass wir uns für einen Rechnungsbetrag von über 3.800 EURO einen Schaden von zirka 5.000 EURO zuzüglich Anwaltshonorar und Gutachterkosten in Höhe von nochmals 1.500 EURO einhandeln sollten. 6 Monate später = Die Farbe blättert ab Ein halbes Jahr nach Fertigstellung der Fassade begann der Anstrich an vereinzelten Stellen aufzureißen. Alsbald zogen sich unzählige Risse großflächig über sämtliche Wände (siehe Bild links), teils lösten sich Schollen vollständig ab, so dass die ur - sprüngliche Fassadenfarbe wieder zu Tage trat. Mittels Brief und einer Fotografie setzten wir uns mit dem Malermeister in Verbindung. Dieser stand einige Tage drauf vor unserer Tür. In Begleitung von jenem Mitarbeiter der Firma Chemische Werke Kluthe GmbH, der den Malermeister angeb - lich in Sachen Farbwahl und Anwendung beraten hatte. Wir je - denfalls hatten den Herrn im Vorfeld nicht zu Gesicht bekommen. Wie auch immer: Zu dritt schauten wir uns den Schaden an. Beide Herren zeigten sich ratlos. Sie lösten für eine Laboranalyse Farbschollen von der Fassade und baten in der nächsten Zeit einen Probeanstrich aufbringen zu dürfen. Vielleicht, so lautete ihr Statement, ließe sich die abblätternde Farbe mit einer Auftragsschicht wieder verfestigen.
Wir kauften ein Haus in Bonbon-Rosé und beauftragten ein Fachgeschäft mit dem Neuanstrich
Die Fassadenfarbe ist die Visitenkarte eines Hauses
Frisch gestrichen
6 Monate später bilden sich Risse in der Farbe, großflächig über sämtliche Wände des Hauses. Einzelne Schollen lösen sich und fallen ab. Der ursprüngliche Anstrich tritt wieder zu Tage.
Gewährleistung? Abgelehnt! Im Glauben, der Malermeister als auch Kluthe seien bestrebt, den Schaden schnell und fachmännisch zu beseitigen, gestatteten wir den Herren nach telefoni - scher Rücksprache für eine zweite Begutachtung freien Zugang zum Haus. Was im Nachhinein gutgläu - big war. Der zugesicherte Probeanstrich wurde nie - mals aufgetragen, dafür klaffte plötzlich eine münzgroße Öffnung in unserer Fassade. Parallel dazu erhielten wir formlos ein Fax in die Hände ge - drückt (Abschrift siehe links). Kurz zusammengefasst: Der Malermeister lehnte jede Gewährleistung ab, da Firma Kluthe einen versteck - ten Mangel im Untergrund des Putzes attestierte: feh - lende Armierungsspachtel. Seltsam. Bislang frei von jedem Makel beginnt es ausgerech - net dann zu bröckeln, wenn neue Farbe auftragen wird? Weil es in der Tiefe des Putzes an Kleber man - gelt? Und diese Diagnose lässt sich anhand eines münzgroßen Musterstückes auf eine Gesamtfläche von über 204 Quadratmeter übertragen? Wir wurden aktiv.
Chemische Werke Kluthe 02.07.07 Werk Oberhausen Feldstrasse 55 Wir möchten mit diesem Schreiben zu der Beanstandung eines Anstrichs mit Contial durch die Firma xxxxx Stellung nehmen: Durch genauere Untersuchung in unserem Labor sowie erneute Beurteilung des Schadens am Objekt konnten wir feststellen, dass unter dem Oberputz an der Fassade kein Gewebe eingespachtelt wurde. Die Fassade ist mit Dämmplatten beklebt worden. Das Gewebe wurde nur angeheftet und nicht in einem Armierungsspachtel eingebettet. Auf dem Gewebe wurde zugleich der Oberputz aufgetragen, was nicht zulässig ist. Auf der Südseite der Fassade sind durch thermische Einflüsse (Sonneneinstrahlung) leichte Risse entstanden. Dies ist auf die mangelnde Armierung des Untergrundes zurück zu führen. Somit ist der vorhandene Schaden nicht auf die Fassadenfarbe, sondern auf den versteckten Mangel im Untergrund zurück zu führen. Um den Schaden zu überarbeiten empfehlen wir einen Anstrichaufbau mit einem Grundanstrich CONTI EintopfElast– Roll– und Streichputz und CONTI EintopfElast–Fassadenfarbe 1:1 gemischt. Der Deckanstrich erfolgt dann mit CONTI EintopfElast– Fassadenfarbe. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Aussagen geholfen zu haben, Freundliche Grüße
Das Original-Fax ist als PDF hinterlegt
Unser Gegengutachten Über die Site der Industrie und Handelskammer Heilbronn (IHK) fanden wir eine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Hanse-Haus, der Errichter des Hauses, sandte uns einen Kundendienstbeauftragten. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) versorgte uns mit DIN-Auszügen. Dann folgte der Weg zu einer qualifizierten Anwältin für Baurecht, denn Gutachterin, Hanse-Haus und zwei unabhängige Architekten waren zu einem völlig anderen Ergebnis gekommen: Kluthes hoch gelobte Qualitätsfarbe hatte auf dem Verputz keine Haftung angenommen. Keine Haftung? Das Bild rechts dokumentiert, wie simpel die Prüfung seitens der Gutachterin ausfiel. Auf die schadhafte Stelle wurde ein Stück Klebeband auf - gepresst, das Klebeband wurde abgerissen - und da die Farbe keine feste Verbindung mit dem Untergrund eingegangen war, blieb der Anstrich an dem Klebeband haften. Wie unschwer zu erkennen ist, konnte die Gutachterin die Farbstücke problemlos ablösen. An der abgebröckelten Farbscholle haftete eine dünne Schicht des roséfarbenen Verputzes. Dies zeigte, wie tief die Farbe in den Verputz eingedrungen war. In unserem Fall genügte die Durchdringung nicht. Weshalb? Wurde das Haus nicht ausreichend grundiert? Wurde der Erstanstrich zu dickflüssig aufgetragen? Wurde der Zweitanstrich auf den zu frischen Erstanstrich aufgetragen? Wurde in nur einem Arbeitsgang gearbeitet? Der Hanse-Haus Kundendienstbeauftragte ging un - gleich pragmatischer ans Werk als die Gutachterin. Ihm genügte eine Fingernagelprobe. Dann wartete er mit Dokumentationen und fachmännischen Erklärungen auf. Er zeigte uns den Putzaufbau, er - klärte, wie und warum das Armierungsgewebe im Putz eingebettet wird, nannte die damals ausführenden Firmen und bot uns an, jene Fertigungsstätte zu besu - chen, wo einst unser Holzständerhaus gebaut worden war.
Der Gutachter prüft mit einem Klebeband, ob die aufgebrachte Farbe tief genug in den Putz eingedrungen ist.
Rechts ist das Gutachten in Auszügen zu finden, wäh - rend die kleine Skizze den Aufbau unserer Fassade veranschaulicht. Laienhaft erklärt: Auf die Hauswand wurde eine Dämmplatte geklebt, auf diese Dämmplatte ein Gittergewebe, auf dieses Gittergewebe kam an gefährdeten Stellen ein Flies, dann folgte der Oberputz. Das Ganze wird als Wärmedämm-Verbundsystem bezeichnet, abgekürzt auch WDVS.
Das Gutachten ist als PDF hinterlegt
Dipl.-Ing. (FH) Gertraud Stumpf-Virsik Architektin der IHK Heilbronn Franken / öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden Auszug aus dem Gegen-Gutachten vom 21.8.2007 Mit einem festen kantigen Gegenstand (Rissbreitenmaß- stab) können die Rissflanken der Farbschollen schon durch mäßigen Druck abgehebelt bzw. abgesplittert werden. Um die Tragfähigkeit der Beschichtung beurteilen zu kön- nen, drückte ich ein Stück Klarsichtkleber auf und zog es wieder ab. Die darunter liegende Farbscholle einschließ- lich einer dünnen Schicht des Altanstrichs blieb am Klebe- band haften. Im Oberputz auf dem verbliebenen Altanstrich waren keine Risse und Beulen vorhanden, somit ist die vom Farbhersteller vermutete Ursache, ein mangelnder Haftverbund der Putzarmierung und somit ein gerissener Oberputz auszuschließen. Die Mangelursache sehe ich in der nicht ausreichend fes- ten Altbeschichtung, d.h. in der nicht oder unzureichend ausgeführten Untergrundvorbereitung (Grundierung). Anstriche auf stark saugenden Untergründen verlangen eine Grundierung mit einem Grundanstrichstoff (hier sys- temgetreu das Produkt CONTI Puracryl-Tiefgrund gemäß Technischem Merkblatt zu CONTI ContiSil)….. Die vom Hersteller benannten thermischen Einflüsse kom- men als Mangelursache nur in Betracht, wenn die Witterung (Oktober!) ungeeignet war….. Weiter kommt als mögliche Mangelursache in Betracht, dass die Beschichtung in nur einem Arbeitsgang aufge- bracht wurde. Ggf. ist sie dabei in einer zu dicken Schicht aufgetragen worden, so dass sich Spannungen aufbauten…..
Um die gewünschten bauphysikalischen Werte und die Dauerhaftigkeit des Systems zu gewährleisten, dürfen als Einzelkomponenten nur aufeinander abgestimmte und im jeweiligen Systemaufbau geprüfte Materialien eines Herstellers angewendet werden. Allgemeine Angaben hierzu finden sich in der DIN V 18559. Bezüglich des Armierungsgewebes steht folgendes geschrieben: Armierungsgewebe für WDVS-Systeme sind Glasfaser-Gittergewebe, die durch eine spezielle Beschichtung alkaliresistent, schiebefest und nicht wasserquellbar ausgerüstet sind und in den Armierungsspachtel ober - halb des Dämmstoffes eingebettet werden. Ihre Aufgabe ist es, im System eventuell auftretende Spannungen aufzunehmen. Folgeschluss: Wäre die Armierung lose, wie von Kluthe behauptet, und hätte es Spannungen im System gegeben, müsste der Verputz gerissen sein, da der Putz weniger elastisch ist als jeder Farbauftrag. Von jetzt an setzten sich die Anwälte auseinander. Erste Reaktion der Gegenseite: Ein Vergleichsvorschlag. ¼ der Kosten sollte der Malermeister tragen, ¼ Kluthe, ¼ der Farbenhändler, ¼ der Kläger. Wir lehnten ab und beantragten stattdessen das selbständige Beweisverfahren. Was man unter einem selbständigen Beweisverfahren versteht, ist rechts stehend zur Information ausführlich beschrieben. Das selbständige Beweisverfahren
Etwas verständlicher gesagt: Mit zwei widersprüchli - chen Gutachten von zwei streitenden Parteien kann man vor Gericht zu keinem Rechtsspruch gelangen, in jedem der Fälle wird der Richter eine unparteiische Expertise einfordern. Zu klagen macht in diesem Stadium also weniger Sinn als ein selbstständiges Beweisverfahren zu beantragen. Dies heißt, es kommt zunächst zu keinem Gerichtstermin und zu keiner Verhandlung, infolgedessen fallen auch keine Kosten an. Das Gericht entscheidet anhand der Aktenlage und beauftragt ggf. einen Sachverständigen, um Mangel, Ursache und Schadenshöhe neutral zu bewerten. Die Kosten für das dritte Gutachten trägt der Antragsteller. Hier = 1.000 EURO. Liegt das Gutachten vor, steht es frei sich zu einigen, oder dann doch vor Gericht zu ziehen. Des Malermeisters Rechtsbeistand war mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden. Er legte unbe - holfen Einspruch ein, ohne das der Gesetzgeber ihm dieses Recht einräumt. Chemische Werke Kluthe GmbH fühlte sich plötzlich berufen, einen eigenen Anwalt hinzu zu ziehen und offenbarte somit die wah - ren Interessen des Konzerns. Sollte der Malermeister den nun drohenden Prozess verlieren, könnte er wie - derum Ansprüche an Kluthe geltend machen. Weit lässt es blicken, dachten wir uns, und die Frage, wo bei Kluthe die Kundenzufriedenheit des Endverbrau- chers ihren Stellenwert findet, würden wir uns nicht mehr stellen.
Das selbständige Beweisverfahren Das selbständige Beweisverfahren ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht. Hierfür ist ein eigenes Verfahren notwendig, da ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Gutachter nicht die Gewähr der Unabhängigkeit bietet, wie ein gerichtlich bestellter Gutachter. Privatgutachten sind vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als qualifizierter Parteivortrag. Das selbständige Beweisverfahren gibt also allen am Bau beteiligten Personen ein sinnvolles Mittel an die Hand, um schnell und effektiv Baumängel, deren Ursachen und Sanierungsmöglichkeiten einschließlich der möglichen Kosten sachverständig und gerichtsbeständig feststellen zu lassen. Im Falle von Baumängeln können durch Sachverständigen-Gutachten festgestellt werden: - die Baumängel selbst - die Ursache der Mängel - die Feststellung des für den Mangel verantwortlichen Baubeteiligten - die erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen - die Mängelbeseitigungskosten
Ortstermin Am 11. Dezember 2007 ist Ortstermin, beschloss das Gericht. Neben dem vom Gericht beauftragten Gutachter fanden sich der Malermeister und zwei wei - tere Herren der Firma Kluthe ein, darunter das be - kannte Gesicht des Kundenberaters. Noch auf der Schwelle stehend sprachen wir ihm das Hausverbot aus. Letztlich hatte er arglistig unsere Einwilligung zum Betreten des Grundstückes eingeholt, um die Fassade zu öffnen und vorsätzlich zu beschädigen - ob nun aus eigenen Motiven oder auf Anweisung seitens Kluthe hin, mag dahingestellt sein. Dem Malermeister indes schien es mulmig zu werden. Er meinte: [Zitat] Dass er (der Kundenberater) die Fassade aufschneidet, damit war ich nicht einverstan - den [Zitat Ende]. Der Gutachter begann das Protokoll zu eröffnen. Er könne die Rechtmäßigkeit unseres Hausverbotes zwar nicht beurteilen, allerdings sollten wir dem zweiten Kluthe-Mitarbeiter zum Besichtigen der Fassade Zugang gewähren. Wir stimmten zu. Danach verkün - dete der Gutachter seinen Auftrag: Es ist ein schriftliches Sachverständigengutachten über die Behauptung des Antragstellers einzuholen, das folgender Mangel vorliegt: Die weiße Überholungsschicht ist großflächig gerissen. Worauf ist der Mangel zurückzuführen? Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den Mangel zu beseitigen? Welche Kosten sind für die fachgerechte Mangelbeseitigung erforderlich? Der Antrag des Antraggegners lautet: Die Rissbildung ist nicht am gesamten Haus vorhanden und die Ursache für die Rissbildung basiert auf feh - lende Einbettung von Gewebe in die Armierungs- spachtelmassse. Auf die Frage hin, ob der Malermeister vor Auftragsvergabe Vorschäden am Haus erkannt hätte, verneinte dieser. Ob und wie das Haus grundiert wor - den sei: [Zitat] Nein, ich wollte grundieren, aber nach Anweisung des Kundenberaters mischte ich die Grundierung dem Erstanstrich bei. [Zitat Ende]. Hoppla. Kluthe empfiehlt gemäß Datenblatt eine völlig andere Untergrundvorbehandlung, wenn von Grundierung die Rede ist: Besonders stark saugende Untergründe sind mit CONTI Puracryl-Tiefgrund einzulassen! Bliebe also klären, ob unser Untergrund richtig vorbehandelt wurde, zumindest war er schnell und zu Gunsten des Malermeisters vorbehandelt worden. Was nicht verwundert, wenn man den Zeitpunkt unserer Auftragsvergabe berücksich - tigt. Ende 2006 drohte die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent zu steigen. Parallel gab es die Möglichkeit, den Arbeitslohn aus Handwerkerrechnung von der Steuerschuld abzuziehen. Demzufolge waren die Auftragsbücher aller Handwerker prall gefüllt - und demzufolge galt: ein Arbeitsgang weniger (hier die entfallende Grundierung) zahlt sich dop - pelt aus. Gerne hätten wie den Malermeister mit dieser Hypothese konfrontiert, da überraschte er uns mit einer weiteren Aussage: [Zitat] Wissen sie, ich hätte das Haus längst überarbeitet, aber Kluthe hindert mich daran, indem ich keinen Zuschuss bekomme. [Zitat Ende]. Mit einem Stirnrunzeln riet der Gutachter, den noch immer vor der Tür stehenden Kluthe-Mitarbeiter dann doch herbei zu rufen, um die Fassade gemeinsam zu betrachten. Gutachten des Sachverständigen Um den weiteren Fortlauf nicht unnötig in die Länge zu ziehen: die Begutachtung wurde im Wesentlichen so ausgeführt, wie das erste Gegengutachten. Wieder kam der Klebestreifen zum Einsatz. Wieder wurde die Fassade aufgeschnitten. Mit einem Unterschied. Diesmal bestanden wir darauf, sämtliche Seiten des Hauses zu überprüfen, um Kluthes eigentümliche Behauptung, es sei ja nur eine kleine Stelle betroffen, endgültig zu entkräften. Überraschenderweise ging der Kluthe-Mitarbeiter moderat auf die Kommentare des Gutachters ein, als dieser eine mangelnde Farbdurchdringung feststellte und keine Rede war von fehlender Armierungsspachtel als Schadensursache. Am 13.02.2008, gut 1 ½ Jahre nach Auftragsvergabe und 4 Monate nach diesem Termin, ließ uns das Amtsgericht Wertheim das schriftliche Ergebnis zukommen.
Hausverbot Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Eindringens oder Verweilens in einer Wohnung, in Geschäftsräumen oder innerhalb des befriedeten Besitztums eines anderen, der innerhalb dieses Bereiches über das Hausrecht verfügt. Das Hausverbot kann vom Berechtigten vom Grundsatz her beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten gebunden. Der Verstoß gegen ein Hausverbot erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden (§123 StGB).
Hinhaltetaktik bis zur endgültigen Entschädigung Am 20.02.2008 teilte uns unser Anwalt mit, er hätte ein ausführliches Telefonat mit der Gegenseite geführt. Der Malermeister sei zur schnellstmöglichen Nachbesserung bereit, allerdings verlange er aufgrund der gravierenden Fehlberatung Kluthes Mithilfe. Da sich Kluthe aber noch immer hartleibig zeige, erbat er ein dreiwöchiges Zeitfenster, das ihm unser Anwalt gewährte. Zeit für uns, Zwischenbilanz zu ziehen und uns die Frage zu stellen, inwieweit es nicht sinnvoller wäre, die Fassade von einem sachkundigen Fachbetrieb überarbeiten zu lassen und Schadensanspruch geltend zu machen, statt ewiglich ver - tröstet zu werden. Obendrein hatten sich in der Zwischenzeit über 1.500 EURO summiert an Kosten für Gutachten und Rechtsanwalt, die es ebenfalls einzufordern galt. Tatsächlich erwies sich die angekündigte Kompromissbereitschaft als Lippenbekenntnis. Bis Mitte April 2008 rührte sich die Gegenseite nicht. Daraufhin setzten wir einen ultimativen Termin zur Zahlung sämtlicher Ansprüche. Zwar wurde dieser Termin abermals um mehrere Wochen überschritten, doch mit Buchungsbeleg vom 29.05.2008 zahlte der Malermeister den Betrag i.H.v. EUR 6.800. An dieser Stelle endet unser Erfahrungsbericht. Vielleicht können wir durch unsere Site anderen Geschädigten Mut zuspre - chen, sich in einem vergleichbaren Schadensfall in keinem der Fälle durch fadenscheinige Argumente angeblicher Fachleute einschüchtern zu lassen. Sich kundig zu machen und um sein Recht zu kämpfen zahlt sich aus. Ach ja; unser Haus sieht heute so aus. Sollten Sie mit einem Kugelpanorama nicht vertraut sein: Klicken Sie mit der linken Maustaste in das Panorama hinein, halten Sie die Taste gedrückt, dann können Sie sich frei um sämtliche Achsen drehen und umsehen.
Das Gutachten ist als PDF hinterlegt
Sachverständigenbüro für Bauanalytik und Schäden an Gebäuden Dipl. Ing. H. Ammon Auszug aus dem Gegen-Gutachten vom 24.1.2008 Zusammenfassung: 1. Die Rissbildung im Renovierungsanstrich ist am kom- pletten Wohnhaus und abgeschwächt auch an der Garage vorhanden. 2. Ursache für die Rissbildung ist die mangelhafte Untergrundvorbereitung und nicht der Untergrund. 3. Als Sanierungsmaßnahme muss der aufgebrachte Überholungsanstrich entfernt und ein neuer Anstrich aufgebracht werden…… (weitere Hinweise). 4. Die Kosten für die fachgerechte Mängelbeseitigung belaufen sich auf € 4817.
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Vorwort Das äußere Erscheinungsbild ist die Visitenkarte eines jeden Gebäudes und kaum etwas anderes prägt das äußere Erscheinungsbild mehr als die Fassade. Eine gut gestaltete Fassade unterstreicht die Architektur, sie vermittelt Wohn- qualität, sie beeinflusst den Marktwert, sie bietet sicheren Schutz vor Witterungseinflüssen und sollte auf lange Zeit hin intakt und ansehnlich bleiben. Auf der Suche nach einem Haus wurde uns im Sommer 2002 eine Immobilie angeboten, deren Fassade in puncto Farbgestaltung ganz und gar misslungen war. Das Haus trug einen rosafarbenen Anstrich. Grund genug, jedes Kaufinteresse zu negieren, jedoch überzeugten uns die restlichen Vorzüge des Anwesens. Wir kauften das Haus. Unter dem festen Vorsatz natürlich, das Bonbon-Rosé so bald als möglich zu übertünchen.

Hinter der Fassade

Ein Rechtsstreit um abblätternde Fassadenfarbe ContiSil

Chemische Werke Kluthe GmbH

Inhaltsverzeichnis Vorwort Vom Angebot bis zur Auftragsvergabe 6 Monate nach dem Anstrich blättert die Farbe ab Gewährleistung? Kluthe lehnt ab! Unser Gegengutachten Unser Anwalt beantragt das Selbstständige Beweisverfahren Ortstermin mit bestelltem Gutachter und allen Beteiligten Gutachten des Sachverständigen Hinhaltetaktik bis zur endgültigen Entschädigung
In diesem Artikel beschreiben wir unsere Erfahrungen mit einem Fassadenanstrich, der sich ein halbes Jahr nach dem Anstrich komplett wie - der abzulösen begann. Wir zeigen, mit welchen aalglatten Tricks sich der Malermeister mit Unterstützung des Farbenherstellers aus der Verantwortung zu stehlen versuchte und wie wir vorgingen, um erfolgreich entschädigt zu werden. Ihr
Rechtsstreit
Vom Angebot bis zur Auftragsvergabe Im Oktober 2006 war es dann endlich soweit. Das Haus sollte gestrichen werden. Wir ließen uns hinsichtlich einer für Laien schier undurchschauba - ren Vielfalt an Fassadenfarben beraten, holten Angebote ein und schenkten letzten Endes einem Malermeister unser Vertrauen, der mit einem plausiblen Angebot aufwartete: Know how direkt vom Farbenfabrikant in Form eines Fachberaters der Firma Chemische Werke Kluthe GmbH. Drei Wochen nach Auftragserteilung erstrahlte unser Haus im neuen Glanz. Nichtsahnend, dass wir uns für einen Rechnungsbetrag von über 3.800 EURO einen Schaden von zirka 5.000 EURO zuzüglich Anwaltshonorar und Gutachterkosten in Höhe von nochmals 1.500 EURO einhandeln sollten. 6 Monate später = Die Farbe blättert ab Ein halbes Jahr nach Fertigstellung der Fassade begann der Anstrich an vereinzelten Stellen aufzureißen. Alsbald zogen sich unzählige Risse großflächig über sämtliche Wände (siehe Bild links), teils lösten sich Schollen vollständig ab, so dass die ursprüngliche Fassadenfarbe wie - der zu Tage trat. Mittels Brief und einer Fotografie setzten wir uns mit dem Malermeister in Verbindung. Dieser stand einige Tage drauf vor unserer Tür. In Begleitung von jenem Mitarbeiter der Firma Chemische Werke Kluthe GmbH, der den Malermeister angeblich in Sachen Farbwahl und Anwendung beraten hatte. Wir jedenfalls hatten den Herrn im Vorfeld nicht zu Gesicht bekommen. Wie auch immer: Zu dritt schauten wir uns den Schaden an. Beide Herren zeigten sich ratlos. Sie lösten für eine Laboranalyse Farbschollen von der Fassade und baten in der nächsten Zeit einen Probeanstrich aufbringen zu dürfen. Vielleicht, so lautete ihr Statement, ließe sich die abblätternde Farbe mit einer Auftragsschicht wieder verfestigen.
Die Fassadenfarbe ist die Visitenkarte eines Hauses
6 Monate später bilden sich Risse in der Farbe, großflächig über sämtliche Wände des Hauses. Einzelne Schollen lösen sich und fallen ab. Der ursprüngliche Anstrich tritt wieder zu Tage.
Gewährleistung? Abgelehnt! Im Glauben, der Malermeister als auch Kluthe seien bestrebt, den Schaden schnell und fachmännisch zu beseitigen, gestatteten wir den Herren nach te - lefonischer Rücksprache für eine zweite Begutachtung freien Zugang zum Haus. Was im Nachhinein gutgläubig war. Der zugesicherte Probeanstrich wurde niemals aufgetragen, dafür klaffte plötzlich eine münzgroße Öffnung in unserer Fassade. Parallel dazu erhielten wir formlos ein Fax in die Hände gedrückt.
Chemische Werke Kluthe 02.07.07 Werk Oberhausen Feldstrasse 55 Wir möchten mit diesem Schreiben zu der Beanstandung eines Anstrichs mit Contial durch die Firma xxxxx Stellung nehmen: Durch genauere Untersuchung in unserem Labor sowie erneute Beurteilung des Schadens am Objekt konnten wir feststellen, dass unter dem Oberputz an der Fassade kein Gewebe eingespachtelt wurde. Die Fassade ist mit Dämmplatten beklebt worden. Das Gewebe wurde nur angeheftet und nicht in einem Armierungsspachtel eingebettet. Auf dem Gewebe wurde zugleich der Oberputz aufgetragen, was nicht zulässig ist. Auf der Südseite der Fassade sind durch thermische Einflüsse (Sonneneinstrahlung) leichte Risse entstanden. Dies ist auf die mangelnde Armierung des Untergrundes zurück zu führen. Somit ist der vorhandene Schaden nicht auf die Fassadenfarbe, sondern auf den versteckten Mangel im Untergrund zurück zu führen. Um den Schaden zu überarbeiten empfehlen wir einen Anstrichaufbau mit einem Grundanstrich CONTI EintopfElast- Roll- und Streichputz und CONTI EintopfElast-Fassadenfarbe 1:1 gemischt. Der Deckanstrich erfolgt dann mit CONTI EintopfElast– Fassadenfarbe. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Aussagen geholfen zu haben, Freundliche Grüße
Das Original-Fax ist als PDF hinterlegt
Unser Gegengutachten Über die Site der Industrie und Handelskammer Heilbronn (IHK) fanden wir eine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Hanse-Haus, der Errichter des Hauses, sandte uns einen Kundendienstbeauftragten. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) versorgte uns mit DIN-Auszügen. Dann folgte der Weg zu einer qualifizierten Anwältin für Baurecht, denn Gutachterin, Hanse-Haus und zwei unabhängige Architekten waren zu einem völlig anderen Ergebnis gekommen: Kluthes hoch gelobte Qualitätsfarbe hatte auf dem Verputz keine Haftung angenommen. Keine Haftung? Das Bild rechts do - kumentiert, wie simpel die Prüfung seitens der Gutachterin ausfiel. Auf die schadhafte Stelle wurde ein Stück Klebeband aufgepresst, das Klebeband wurde abgerissen - und da die Farbe keine feste Verbin- dung mit dem Untergrund einge - gangen war, blieb der Anstrich an dem Klebeband haften. Wie unschwer zu erkennen ist, konnte die Gutachterin die Farbstücke problemlos ablösen. An der abgebröckelten Farbscholle haftete eine dünne Schicht des roséfarbenen Verputzes. Dies zeigte, wie tief die Farbe in den Verputz eingedrungen war. In unserem Fall genügte die Durchdringung nicht. Weshalb? Wurde das Haus nicht ausreichend grundiert? Wurde der Erstanstrich zu dickflüssig aufgetragen? Wurde der Zweitanstrich auf den zu frischen Erstanstrich aufgetragen? Wurde in nur einem Arbeitsgang gearbeitet? Der Hanse-Haus Kundendienstbeauftragte ging ungleich pragmatischer ans Werk als die Gutachterin. Ihm genügte eine Fingernagelprobe. Dann wartete er mit Dokumentationen und fachmännischen Erklärungen auf. Er zeigte uns den Putzaufbau, erklärte, wie und warum das Armierungsgewebe im Putz eingebettet wird, nannte die damals ausführenden Firmen und bot uns an, jene Fertigungsstätte zu besuchen, wo einst unser Holzständerhaus gebaut worden war.
Oben ist das Gutachten in Auszügen zu finden, während die kleine Skizze den Aufbau unserer Fassade veranschaulicht. Laienhaft erklärt: Auf die Hauswand wurde eine Dämmplatte geklebt, auf diese Dämmplatte ein Gittergewebe, auf dieses Gittergewebe kam an gefährdeten Stellen ein Flies, dann folgte der Oberputz. Das Ganze wird als Wärmedämm- Verbundsystem bezeichnet, abgekürzt auch WDVS.
Dipl.-Ing. (FH) Gertraud Stumpf-Virsik Architektin der IHK Heilbronn Franken / öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden Auszug aus dem Gegen-Gutachten vom 21.8.2007 Mit einem festen kantigen Gegenstand (Rissbreitenmaßstab) können die Rissflanken der Farbschollen schon durch mäßigen Druck abgehebelt bzw. abgesplittert werden. Um die Tragfähigkeit der Beschichtung beurteilen zu können, drückte ich ein Stück Klarsichtkleber auf und zog es wieder ab. Die darunter liegende Farbscholle einschließlich einer dünnen Schicht des Altanstrichs blieb am Klebe-band haften. Im Oberputz auf dem verbliebenen Altanstrich waren keine Risse und Beulen vorhanden, somit ist die vom Farbhersteller vermutete Ursache, ein mangelnder Haftverbund der Putzarmierung und somit ein gerisse- ner Oberputz auszuschließen. Die Mangelursache sehe ich in der nicht ausreichend festen Altbeschichtung, d.h. in der nicht oder unzurei- chend ausgeführten Untergrundvorbereitung (Grundierung). Anstriche auf stark saugenden Untergründen verlangen eine Grundierung mit einem Grundanstrichstoff (hier systemgetreu das Produkt CONTI Puracryl-Tiefgrund gemäß Technischem Merkblatt zu CONTI ContiSil)….. Die vom Hersteller benannten thermischen Einflüsse kommen als Mangelursache nur in Betracht, wenn die Witterung (Oktober!) ungeeignet war….. Weiter kommt als mögliche Mangelursache in Betracht, dass die Beschichtung in nur einem Arbeitsgang aufge- bracht wurde. Ggf. ist sie dabei in einer zu dicken Schicht aufgetragen worden, so dass sich Spannungen aufbauten…..
Um die gewünschten bauphysikalischen Werte und die Dauerhaftigkeit des Systems zu gewährleisten, dürfen als Einzelkomponenten nur aufeinander abgestimmte und im jeweiligen Systemaufbau geprüfte Materialien eines Herstellers angewendet werden. Allgemeine Angaben hierzu finden sich in der DIN V 18559. Bezüglich des Armierungsgewebes steht folgendes ge - schrieben: Armierungsgewebe für WDVS-Systeme sind Glasfaser- Gittergewebe, die durch eine spezielle Beschichtung alkaliresistent, schiebefest und nicht wasserquellbar ausgerüstet sind und in den Armierungsspachtel oberhalb des Dämmstoffes eingebettet werden. Ihre Aufgabe ist es, im System eventuell auftretende Spannungen aufzunehmen. Folgeschluss: Wäre die Armierung lose, wie von Kluthe behauptet, und hätte es Spannungen im System gegeben, müsste der Verputz gerissen sein, da der Putz weniger elastisch ist als jeder Farbauftrag. Von jetzt an setzten sich die Anwälte auseinander. Erste Reaktion der Gegenseite: Ein Vergleichsvorschlag. ¼ der Kosten sollte der Malermeister tragen, ¼ Kluthe, ¼ der Farbenhändler, ¼ der Kläger. Wir lehnten ab und beantragten stattdessen das selbständige Beweisverfahren. Was man unter einem selbständigen Beweisverfahren ver - steht, ist rechts stehend zur Information ausführlich beschrieben. Das selbständige Beweisverfahren
Mit zwei widersprüchlichen Gutachten von zwei streitenden Parteien kann man vor Gericht zu keinem Rechtsspruch gelangen, in jedem der Fälle wird der Richter eine unparteiische Expertise einfordern. Zu klagen macht in die - sem Stadium also weniger Sinn als ein selbstständiges Beweisverfahren zu beantragen. Dies heißt, es kommt zunächst zu keinem Gerichtstermin und zu keiner Verhandlung, infolgedessen fallen auch keine Kosten an. Das Gericht entscheidet anhand der Aktenlage und beauftragt ggf. einen Sachverständigen, um Mangel, Ursache und Schadenshöhe neutral zu be - werten. Die Kosten für das dritte Gutachten trägt der Antragsteller. Hier = 1.000 EURO. Liegt das Gutachten vor, steht es frei sich zu einigen, oder dann doch vor Gericht zu ziehen. Des Malermeisters Rechtsbeistand war mit dieser Vorgehensweise nicht ein - verstanden. Er legte unbeholfen Einspruch ein, ohne das der Gesetzgeber ihm dieses Recht einräumt. Chemische Werke Kluthe GmbH fühlte sich plötzlich berufen, einen eigenen Anwalt hinzu zu ziehen und offenbarte somit die wahren Interessen des Konzerns. Sollte der Malermeister den nun dro - henden Prozess verlieren, könnte er wiederum Ansprüche an Kluthe geltend machen. Weit lässt es blicken, dachten wir uns, und die Frage, wo bei Kluthe die Kundenzufriedenheit des Endverbrauchers ihren Stellenwert findet, wür - den wir uns nicht mehr stellen.
Ortstermin Am 11. Dezember 2007 ist Ortstermin, beschloss das Gericht. Neben dem vom Gericht beauftragten Gutachter fanden sich der Malermeister und zwei weitere Herren der Firma Kluthe ein, darunter das bekannte Gesicht des Kundenberaters. Noch auf der Schwelle stehend sprachen wir ihm das Hausverbot aus. Letztlich hatte er arglistig unsere Einwilligung zum Betreten des Grundstückes eingeholt, um die Fassade zu öffnen und vorsätzlich zu beschädigen - ob nun aus eigenen Motiven oder auf Anweisung seitens Kluthe hin, mag dahingestellt sein. Dem Malermeister indes schien es mulmig zu werden. Er meinte: [Zitat] Dass er (der Kundenberater) die Fassade aufschneidet, damit war ich nicht einver - standen [Zitat Ende]. Der Gutachter begann das Protokoll zu eröffnen. Er könne die Rechtmäßigkeit unseres Hausverbotes zwar nicht beurteilen, allerdings soll - ten wir dem zweiten Kluthe-Mitarbeiter zum Besichtigen der Fassade Zugang gewähren. Wir stimmten zu. Danach verkündete der Gutachter seinen Auftrag: Es ist ein schriftliches Sachverständigengutachten über die Behauptung des Antragstellers einzuholen, das folgender Mangel vorliegt: Die weiße Überholungsschicht ist großflächig gerissen. Worauf ist der Mangel zurückzu - führen? Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den Mangel zu beseiti - gen? Welche Kosten sind für die fachgerechte Mangelbeseitigung erforderlich? Der Antrag des Antraggegners lautet: Die Rissbildung ist nicht am gesamten Haus vorhanden und die Ursache für die Rissbildung basiert auf fehlende Einbettung von Gewebe in die Armierungsspachtelmassse. Auf die Frage hin, ob der Malermeister vor Auftragsvergabe Vorschäden am Haus erkannt hätte, verneinte dieser. Ob und wie das Haus grundiert worden sei: [Zitat] Nein, ich wollte grundieren, aber nach Anweisung des Kundenberaters mischte ich die Grundierung dem Erstanstrich bei. [Zitat Ende]. Hoppla. Kluthe empfiehlt gemäß Daten- blatt (siehe rechts) eine völlig andere Untergrundvorbehandlung, wenn von Grundierung die Rede ist: Besonders stark saugende Untergründe sind mit CONTI Puracryl-Tiefgrund einzulassen! Bliebe also klären, ob unser Untergrund richtig vorbehandelt wurde, zumindest war er schnell und zu Gunsten des Malermeisters vorbehandelt worden. Was nicht verwundert, wenn man den Zeitpunkt unserer Auftragsvergabe be - rücksichtigt. Ende 2006 drohte die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent zu steigen. Parallel gab es die Möglichkeit, den Arbeitslohn aus Handwerkerrech- nung von der Steuerschuld abzuziehen. Demzufolge waren die Auftragsbücher aller Handwerker prall gefüllt - und demzufolge galt: ein Arbeitsgang weniger (hier die entfallende Grundierung) zahlt sich doppelt aus. Gerne hätten wie den Malermeister mit dieser Hypothese konfrontiert, da überraschte er uns mit einer weiteren Aussage: [Zitat] Wissen sie, ich hätte das Haus längst überarbeitet, aber Kluthe hindert mich daran, indem ich keinen Zuschuss bekomme. [Zitat Ende]. Mit einem Stirnrunzeln riet der Gutachter, den noch immer vor der Tür stehenden Kluthe-Mitarbeiter dann doch herbei zu rufen, um die Fassade gemeinsam zu betrachten. Gutachten des Sachverständigen Um den weiteren Fortlauf nicht unnötig in die Länge zu ziehen: die Begutachtung wurde im Wesentlichen so ausgeführt, wie das erste Gegengutachten. Wieder kam der Klebestreifen zum Einsatz. Wieder wurde die Fassade aufgeschnitten. Mit einem Unterschied. Diesmal bestanden wir darauf, sämtliche Seiten des Hauses zu überprüfen, um Kluthes eigentümli - che Behauptung, es sei ja nur eine kleine Stelle betroffen, endgültig zu ent - kräften. Überraschenderweise ging der Kluthe-Mitarbeiter moderat auf die Kommentare des Gutachters ein, als dieser eine mangelnde Farbdurchdringung feststellte und keine Rede war von fehlender Armierungsspachtel als Schadensursache. Am 13.02.2008, gut 1 ½ Jahre nach Auftragsvergabe und 4 Monate nach die - sem Termin, ließ uns das Amtsgericht Wertheim das schriftliche Ergebnis zukommen.
Hinhaltetaktik bis zur endgültigen Entschädigung Am 20.02.2008 teilte uns unser Anwalt mit, er hätte ein ausführliches Telefonat mit der Gegenseite geführt. Der Malermeister sei zur schnellstmög - lichen Nachbesserung bereit, allerdings verlange er aufgrund der gravieren - den Fehlberatung Kluthes Mithilfe. Da sich Kluthe aber noch immer hartleibig zeige, erbat er ein dreiwöchiges Zeitfenster, das ihm unser Anwalt gewährte. Zeit für uns, Zwischenbilanz zu ziehen und uns die Frage zu stellen, inwie - weit es nicht sinnvoller wäre, die Fassade von einem sachkundigen Fachbetrieb überarbeiten zu lassen und Schadensanspruch geltend zu ma - chen, statt ewiglich vertröstet zu werden. Obendrein hatten sich in der Zwischenzeit über 1.500 EURO summiert an Kosten für Gutachten und Rechtsanwalt, die es ebenfalls einzufordern galt. Tatsächlich erwies sich die angekündigte Kompromissbereitschaft als Lippenbekenntnis. Bis Mitte April 2008 rührte sich die Gegenseite nicht. Daraufhin setzten wir einen ultimativen Termin zur Zahlung sämtlicher Ansprüche. Zwar wurde dieser Termin abermals um mehrere Wochen über - schritten, doch mit Buchungsbeleg vom 29.05.2008 zahlte der Malermeister den Betrag i.H.v. EUR 6.800. An dieser Stelle endet unser Erfahrungsbericht. Vielleicht können wir durch unsere Site anderen Geschädigten Mut zusprechen, sich in einem vergleich - baren Schadensfall in keinem der Fälle durch fadenscheinige Argumente an - geblicher Fachleute einschüchtern zu lassen. Sich kundig zu machen und um sein Recht zu kämpfen zahlt sich aus. Ach ja; unser Haus sieht heute so aus. Sollten Sie mit einem Kugelpanorama nicht vertraut sein: Klicken Sie mit der linken Maustaste in das Panorama hinein, halten Sie die Taste gedrückt, dann können Sie sich frei um sämtliche Achsen drehen und umsehen.
Das Gutachten ist als PDF hinterlegt
Sachverständigenbüro für Bauanalytik und Schäden an Gebäuden Dipl. Ing. H. Ammon Auszug aus dem Gegen-Gutachten vom 24.1.2008 Zusammenfassung: 1. Die Rissbildung im Renovierungsanstrich ist am kompletten Wohnhaus und abgeschwächt auch an der Garage vorhanden. 2. Ursache für die Rissbildung ist die mangelhafte Untergrundvorbereitung und nicht der Untergrund. 3. Als Sanierungsmaßnahme muss der aufgebrachte Überholungsanstrich entfernt und ein neuer Anstrich aufgebracht werden…… (weitere Hinweise). 4. Die Kosten für die fachgerechte Mängelbeseitigung belaufen sich auf € 4817.
Kurz zusammengefasst: Der Malermeister lehnte jede Gewährleistung ab, da Firma Kluthe einen versteckten Mangel im Untergrund des Putzes attes - tierte: fehlende Armierungsspachtel. Seltsam. Bislang frei von jedem Makel beginnt es ausgerechnet dann zu bröckeln, wenn neue Farbe auftragen wird? Weil es in der Tiefe des Putzes an Kleber mangelt? Und diese Diagnose lässt sich anhand eines münzgroßen Musterstückes auf eine Gesamtfläche von über 204 Quadratmeter übertragen? Wir wurden aktiv.
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